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AGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 1 AGH 8/09 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2009 - 1 AGH 8/09 (https://dejure.org/2009,51465)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO bei Vermögensverfall zu widerrufen; Beweisanzeichen für Vermögensverfall sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 1 AGH 8/09
- BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 11/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05
Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 1 AGH 8/09
Beweisanzeichen sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH AnwBl 2006, 280 und die Nachweise bei Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 14 Rdnr. 58 und § 7 Rdnr. 142). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2008 - 3 O 382/08
Beschwerdewert bei Streitwertbeschwerde
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 1 AGH 8/09
Die Stadtsparkasse E klage, so der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 22.04.2009, gegen ihn im Verfahren LG Düsseldorf - 3 O 382/08 - entgegen der Aufstellung der Antragsgegnerin nur 443.654,76 EUR ein.